info@energiezentrum-muenchen.de
0179 16942538

Energieausweis

Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe. Er stellt den Energieverbrauch bzw. -bedarf pro m² Nutzfläche im Jahr dar. Dadurch lässt sich der Energiebedarf von Gebäuden vergleichen.

Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Hauses, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Die Energieausweis-Pflicht gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht seit 1. Mai 2014. Eigentümer sind für die Vorlage des Energieausweises verantwortlich. Bei Nichteinhaltung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld bis zu 15.000 € geahndet werden kann. Reagieren Sie jetzt. Gerne erstelle ich einen Energieausweis für Sie. Rufen Sie mich an.


Wichtig für Eigentümer: Wann wird ein Energieausweis benötigt? 

  • beim Verkauf und Neuvermietung eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles
  • bei einer Wohnungsbesichtigung.
  • bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden 

Welchen Energieausweis benötigen Sie für Ihr Gebäude? 

Der Verbrauchsausweis basiert auf Verbrauchswerten und dokumentiert das Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis erfasst die energetische Qualität eines Gebäudes und macht es somit vergleichbar mit anderen Gebäuden.  

Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen: 


Freie Wahl zwischen

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Bei allen Wohn- und Nichtwohngebäuden


Ausnahme

 


Bedarfsausweis

Pflicht bei energetisch unsanierten Gebäuden* mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977

*nach dem Stand der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977

Bei Wohngebäuden wird grundsätzlich der Bedarfsausweis empfohlen. Er ermöglicht eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.


Wann muss ein Energieausweis erneuert werden?

  • Wenn die Gültigkeitsdauer des Ausweises von 10 Jahren abgelaufen ist.
  • Nachdem ein maßgeblicher Umbau erfolgt ist oder die Immobilie energetisch saniert wurde.
  • Wenn eine Erweiterung des Gebäudes stattgefunden hat.